___ AG erneut, dass sie „alles vorgekehrt habe, damit die Beklagte den Zuschlag erhalten wird“. Ihre vertragskonform erbrachten Leistungen hätten darin bestanden, dass sie vor Ort in Bulgarien „das Politische“ erledigt habe, derweil die B.______ AG „sozusagen das Technische lieferte“; dabei sei der B.______ AG die Wichtigkeit der politischen Lobby-Arbeit „insbesondere in Ländern wie Bulgarien“ geläufig gewesen, weshalb sie ihr „für diese Tätigkeit“ die Provision zugesichert habe. | |||||||||| | | |||||||||| | bb)