___ AG auf die verabredete Provision verwirklicht. Unerheblich sei dabei, dass der Mäklervertrag durch die B.______ AG noch vor dem Zuschlag gekündigt worden sei, da der psychologische Kausalzusammenhang zwischen der Offenbarung einer Projektmöglichkeit in Plovdiv durch die A.______ AG und der nachfolgenden Vergabe des konkreten Auftrags zur Lieferung und Montage der Verbrennungsanlage an die B.___