sofern die nationale Koordinationsstelle das Projekt als „sinnvoll und prioritär“ beurteilt, empfiehlt sie der Schweizerischen Koordinationsstelle im Empfängerland dessen Realisierung; | |||||||||| | 4) die Schweizerische Koordinationsstelle unterbreitet das Projekt dem Seco; | |||||||||| | 5) das Seco setzt einen unabhängigen Konsulenten ein, der in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Auftraggeber das Vergabeverfahren eng begleitet. | |||||||||| | | |||||||||| | c) Im Anschluss an einen Besuch bei der B.______ AG am 8. Oktober 1999 erhielt Y.______ weitere Dokumentationsunterlagen über Verbrennungsöfen zugestellt. | |||||||||| | | |||||||||| | d)