__ AG am 27. Mai 2010 rechtzeitig Berufung. Wie schon vor Vorinstanz beantragt sie implizit die vollumfängliche Abweisung der Klage der A.______ AG. | |||||||||| | | |||||||||| | b) Nach einem Schriftenwechsel zur Berufungsbegründung und Berufungsantwort und einer erfolglos gebliebenen Einigungsverhandlung am 19. Mai 2011 unter der Leitung des Obergerichtspräsidenten fand am 4. Mai 2012 die mündliche Verhandlung zu Replik und Duplik statt; hinsichtlich der dabei gemachten Ausführungen der Parteien wird auf das Sitzungsprotokoll des Gerichtsschreibers verwiesen. | |||||||||| | | |||||||||| | c) An seiner Sitzung vom 17. Mai 2013 fällte das Obergericht seinen Entscheid;