{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2013-05-17", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2010-00029_2013-05-17.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=190&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=2&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "4c9a9e506a4e9f5bb4b10be5815733fb"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2010.00029", "OGZ.2013.83"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 17.05.2013 OG.2010.00029 (OGZ.2013.83)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 17.05.2013 OG.2010.00029 (OGZ.2013.83)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 17.05.2013 OG.2010.00029 (OGZ.2013.83)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:58:53", "Checksum": "7eaf6eecc99063b8862f4a8ae6f14558", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 17.05.2013 OG.2010.00029 (OGZ.2013.83)\nRegeste:\nForderung\n\n\nc) An seiner Sitzung vom 17. Mai 2013 fällte das Obergericht seinen Entscheid; es heisst dabei die Berufung aus den nachstehenden Überlegungen gut und weist die Streitsache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. Bei der Urteilsberatung des Obergerichts amtete der Gerichtsschreiber zugleich als Ersatzrichter für die kurzfristig ausgefallene Oberrichterin P.______ (Art. 27 GOG GL). |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n7.— Am 1. Januar 2011 trat die eidgenössische Zivilprozessordnung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind bis zum Abschluss vor der betroffenen Instanz nach bisherigem Verfahrensrecht abzuwickeln (Art. 404 Abs. 1 ZPO/CH). Die B.______ AG hat die hier zu beurteilende Berufung am 27. Mai 2010 erhoben, womit sich das Verfahren weiterhin nach der früheren kantonalen Zivilprozessordnung richtet. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\nII. |\n||||||||||\n|\n(Materielle Erwägungen) |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n1.— Beurteilung der vertraglichen Beziehung der Parteien |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n1.1.— Einleitung |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\nBeide Parteien machen übereinstimmend geltend, dass sie auf der Basis des Schreibens der A.______ AG vom 4. März 2000 und des Antwortschreibens der B.______ AG vom 7. März 2000 eine vertragliche Beziehung eingegangen seien. Indes sind sich die Parteien über die konsensuale Tragweite der beiden Schreiben uneinig. Zur Klärung dieser Streitfrage ist zunächst aufzuzeigen, wie die Parteien überhaupt zueinander gefunden haben. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n1.2.— Anbahnung der geschäftlichen Beziehung |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\na) Aus den Akten ist ersichtlich, dass die A.______ AG Mitte August 1999 erstmals in Kontakt zur B.______ AG trat und sich dabei für die von der B.______ AG vertriebenen Verbrennungsanlagen für Spitalabfälle interessierte. Rund einen Monat später, mit Schreiben vom 25. September 1999, gelangte Y.______ von der A.______ AG erneut an die B.______ AG. Er informierte darin über die bisherige Ausrichtung der A.______ AG auf die Bereitstellung von medizinischen Gerätschaften im Bereich Neonatologie in vorwiegend osteuropäischen Staaten. Da jedoch der Bund zwischenzeitlich den Fokus bei der Zusprechung von Investitionskrediten in Entwicklungsländern geändert habe, sei die A.______ AG bestrebt, sich neu zu positionieren. Konkret erwähnte Y.______ in diesem Zusammenhang die Errichtung von Abfallverbrennungsanlagen für Spitäler, in welchem Marktsektor die B.______ AG tätig war, worauf er sich denn auch spezifisch bezog („… Incineration Plants für Spitäler […], wie Sie in Ungarn gemacht haben“). Anbei wies Y.______ darauf hin, dass er Partner unter anderem in Bulgarien habe („werde ich vom 28. bis 30. September besuchen“), merkte zudem an, dass „Bosnien sofort für 2 Anlagen ein Projekt erstellen“ möchte und erkundigte sich hierbei nach dem Ablauf bei der Umsetzung („gibt es Fragebögen, Projektbeschriebe, wie vorzugehen ist?“). Abschliessend regte er an, sich mit X.______ von der B.______ AG zu einem Gedankenaustausch zu treffen. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\nb) In der Folge hat X.______ mit Schreiben vom 29. September 1999 der A.______ AG die einzelnen Schritte bei der Initiierung von Entwicklungshilfe-Projekten in Osteuropa erläutert: |\n||||||||||\n|\n1) Einbezug einer Non-Profit-Organisation vor Ort (Spital, Universität, Kommune), welche die erforderlichen Gebäulichkeiten für die Installation der Anlage bereitstellt und den späteren Betrieb finanziert; |\n||||||||||\n|\n2) die örtliche Organisation unterbreitet der nationalen Koordinationsstelle einen Projektvorschlag; |\n||||||||||\n|\n3) sofern die nationale Koordinationsstelle das Projekt als „sinnvoll und prioritär“ beurteilt, empfiehlt sie der Schweizerischen Koordinationsstelle im Empfängerland dessen Realisierung; |\n||||||||||\n|\n4) die Schweizerische Koordinationsstelle unterbreitet das Projekt dem Seco; |\n||||||||||\n|\n5) das Seco setzt einen unabhängigen Konsulenten ein, der in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Auftraggeber das Vergabeverfahren eng begleitet. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\nc) Im Anschluss an einen Besuch bei der B.______ AG am 8. Oktober 1999 erhielt Y.______ weitere Dokumentationsunterlagen über Verbrennungsöfen zugestellt. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\nd) Mit Schreiben vom 25. Dezember 1999 berichtete Y.______ der B.______ AG über seine Einschätzung bezüglich möglicher Projekte in verschiedenen osteuropäischen Ländern. In Bezug auf Bulgarien führte er aus, „ein Spital in Varna und noch einer anderen Stadt“ seien sehr interessiert. An beiden Standorten sei aber die Finanzierung der Betriebskosten das Problem. Indes würden „meine Leute in Bulgarien nun diese Kosten genau auflisten, und wir werden dann versuchen, auch diese Kosten im Projekt einzuschliessen und für eine Zeitspanne von 5 Jahren vom SECO/BAWI bezahlt zu bekommen“ [Zitierungen jeweils ohne orthografische Fehler]. Abschliessend gab sich Y.______ zuversichtlich, im kommenden Jahr in Osteuropa ein oder zwei Projekte realisieren zu können. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n1.3.— Briefwechsel vom 4. und 7. März 2000 |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\na) Am 4. März 2000 erreichte die B.______ AG das nachstehende Faxschreiben der A.______ AG: |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n„Guten Tag Herr X.______ |\n||||||||||\n|\nDanke für Ihre Antwort vom 28.2.2000. Ich hatte sehr interessante Gespräche in Sofia und Plovdiv. |\n||||||||||\n|\nDer zuständige Herr beim MOH in Sofia für die Schweizer-Hilfsgelder wird uns die volle Unterstützung geben. Dies hat er mir an einem langen Nachtessen bestätigt. Ich kenne Ihn schon recht lange. |\n||||||||||\n|\nIn Plovdiv habe ich den Bürgermeister und den Rektor der Universität und des Regional-Spitales Plovdiv gesprochen. Es gibt dort noch ein kleines Hin und Her, wo man die Anlage plazieren will. Bei der Uni wäre besser, da dort sehr schnell eine neue kleine Halle hingebaut werden könnte. |"}