_ verfügt: 1. Das vorliegende Beweissicherungsverfahren wird als erledigt am Protokoll abgeschrieben. Eine Kopie der gespiegelten Harddisk bleibt bei den Akten. 2. Der sichergestellte Computer der Marke „X“ wird am 3. September 2012 der L.______ AG in [...] herausgegeben, ausser die Gesuchstellerin erwirke bis am 31. August 2012 in einem allfälligen Hauptverfahren gegen die Gesuchsgegnerin oder eine Drittpartei eine anders lautende richterliche Verfügung. 3. Die Kosten dieser Verfügung von Fr. 1'500.‑ werden der Gesuchstellerin auferlegt und von ihr bezogen. 4. Für das Beweissicherungsverfahren werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Schriftliche Mitteilung an: - [...]