Kanton Glarus Obergericht Präsident Verfügung vom 25. Mai 2012 Verfahren OG.2010.00024 B.______ Srl Gesuchstellerin vertreten durch C.______ und E.______ gegen A.______ Ltd. Gesuchsgegnerin vertreten durch D.______ betreffend Urheberrecht (Beweissicherung) in Betracht gezogen: 1.— Der Obergerichtspräsident hat mit Verfügung vom 15. April 2011 entschieden, die Harddisk des sichergestellten Computers „X“ vollständig spiegeln zu lassen und anschliessend die ausgewerteten Daten der Gesuchstellerin B.______ Srl zugänglich zu machen, soweit die Daten einen Bezug zu dem von ihr entwickelten Programm „P“ aufweisen; ausdrücklich vorbehalten wurden dabei allfällige Schutzmassnahmen im Sinne von Art.