| | |||||||||||||||||||||||||| | | | |||||||||||||||||||||||||| | d) Der Kanton Glarus hat das Raumplanungs- und Baurecht früher im Raumplanungs- und Baugesetz geregelt und heute im Raumentwicklungs- und Baugesetz. Im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch finden sich heute keine Abstandsvorschriften zu Grabungen und Bauten mehr (vgl. Art. 122 - 129ter EG ZGB; teilweise aufgehoben). Das EG ZGB regelt in Art.