], seit 28. September 1999 in je hälftigem Miteigentum. Die beiden Grundstücke grenzen aneinander. | | |||||||||||||||||||||||||| | | | |||||||||||||||||||||||||| | b) Auf dem Grundstück von A.______ und B.______ steht unmittelbar angrenzend an das Grundstück von C.______ ein Holzschuppen; die Situation stellt sich folgendermassen dar: […] | | |||||||||||||||||||||||||| | | | |||||||||||||||||||||||||| | 2.— Am 12. Dezember 2007 stellte C.______ bei der Gemeinde [...] ein Baugesuch für Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses, welches am 14. Februar 2008 im Amtsblatt des Kantons Glarus publiziert wurde. Gegen dieses Bauvorhaben erhob A.___