In der schweizerischen Gerichtspraxis finden sich unterschiedliche Berechnungsansätze. Ein Teil der Praxis richtet das Augenmerk vorab auf den Bedarf des Kindes und stellt hierbei zur Ermittlung der durchschnittlichen Lebenskosten auf Tabellen ab wie beispielsweise die „Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder“ des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (Zürcher Tabelle). In anderen Kantonen legen die Gerichte den Unterhaltsbeitrag als Prozentanteil vom Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten fest und knüpfen insofern primär an dessen Leistungsfähigkeit an (Hausheer/Spycher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2. Auflage, Bern 2010, Rz. 06.143 ff.).