Namentlich ist das Urteil im Scheidungspunkt (Dispositiv Ziff. 1) in Rechtskraft erwachsen; die Parteien sind seit dem 3. Oktober 2009 rechtsgültig geschieden. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | 4.— Am 24. September 2010 fand die Berufungsverhandlung statt. Der Rechtsvertreter von A.______ stellte dabei die oben aufgeführten Begehren. Die an der Berufungsverhandlung vorgetragenen Voten der Parteivertreter sind im Handprotokoll des Gerichtsschreibers festgehalten. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | II. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | Am 1. Januar 2011 ist die eidgenössische Zivilprozessordnung in Kraft getreten.