142 Abs. 1 ZPO ist der 12. September 2013 der erste zählende Tag (Abs. 1) und die Frist läuft am Donnerstag, 12. Dezember 2013, ab (Abs. 2). Damit steht effektiv ein Tag über die Dreimonatsfrist hinaus zur Verfügung (vgl. Philipp Weber, Monatsfristen nach ZPO: Dörfs es bitzeli meh sii?, in: Jusletter 19. März 2012, mit Hinweisen auf die Lehre). Nach der isolierten - und traditionellen - Berechnungsweise endet die Dreimonatsfrist bei einer Mitteilung der Klagebewilligung am 11. September 2013 drei Monate später am 11. Dezember 2013.