] bzw. das [...] als Arbeitgeberin aufgeführt. Nicht klarer war das Personalreglement, ebenso wenig wurde im Brief vom 25. September 2010 betreffend die Übernahme des Arbeitsverhältnisses die richtige Firmenbezeichnung gemäss Handelsregister verwendet. Deshalb trifft auch die Beklagte eine Mitschuld an der falschen Parteibezeichnung (vgl. Art. 954a OR). Das Kantonsgericht [...] handelt anstelle des Vermittleramtes von Amtes wegen und korrigiert gestützt auf Art. 52 und Art. 56 ZPO die Parteibezeichnung der beklagten Partei von [...] auf A.______. Die selbständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt A.______ ist rechts- und parteifähig. Ein Parteiwechsel im Sinne von Art.