[...] ist jedoch nicht mit dieser Firma im Handelsregister eingetragen. Das Vermittleramt [...] hätte nach den internen Weisungen der Aufsichtsbehörde (vgl. Art. 7 Abs. 1 GOG) überprüfen müssen, ob [...] parteifähig ist. Bei einer Überprüfung des Handelsregistereintrages hätte das Vermittleramt [...] festgestellt, dass nur die [...] im Handelsregister eingetragen ist, Aktiven und Passiven aber an die A.______ übertragen worden sind, was im Übrigen als gerichtsnotorisch gilt. Im Arbeitsvertrag vom 5. November 2002 ist das [...] bzw. das [...] als Arbeitgeberin aufgeführt.