] versprochen. Der Beklagte habe E.______ sel. gesagt, er sei in diesem Haus gross geworden, habe eine Beziehung zu diesem Haus und wolle deshalb das Haus kaufen. Entsprechend sei E.______ sel. sehr traurig gewesen und habe deswegen auch geweint. | | | Beim Krankenbesuch von I.______, Sozialdienst des Kantonsspitals [...], ist mit Datum | | | Die von der [...] herausgegebenen Kontobelege ergaben keine Hinweise auf die von der Klägerin behaupteten Zahlungen an den Beklagten. Eine Beeinflussung oder Drohung, welche zu der Errichtung des Testaments vom 1. April 2010 geführt haben soll, ist jedenfalls nicht ersichtlich oder bewiesen.