Dieser ist nicht Partei des Vertrages. Zudem ist der Wille von E.______ und F.______ sel. unmissverständlich formuliert, dass, nach dem Vorversterben eines von ihnen, die andere Vertragspartei anderweitig von Todes wegen soll verfügen können, was E.______ sel. mit der Verfassung eines neuen Testaments am 1. April 2010 denn auch gemacht hat. Dieser Wortlaut im Ehe- und Erbvertrag ist klar und gibt genauen Aufschluss über den gemeinsamen Willen der Eheleute [...] sel. Es ist damit davon auszugehen, dass eine tatsächliche Willensübereinstimmung bestand, wobei auch eine Auslegung nach dem Vertrauensprinzip zum selben Ergebnis führte, zumal die Eheleute [...] sel. kinderlos waren.