Es besteht auch die Möglichkeit eines kombinierten Ehe- und Erbvertrages, welcher als zusammengesetzter Vertrag zu qualifizieren ist. Dabei werden zwei an und für sich selbständige (gesetzlich geregelte) Vertragstypen so miteinander gekoppelt, dass der Bestand und die Gültigkeit des einen Voraussetzung des andern ist.