_, worauf die Willensvollstreckerin den Beklagten am | | | | | | 2. Die Klägerin erklärt, dass E.______ sel. diese letztwillige Verfügung nie verfasst hätte, wenn der Beklagte nicht stetig enormen Druck auf ihn ausgeübt hätte. So habe sich E.______ sel. bei seiner Nachbarin J.______ oft weinend beklagt, dass er vom Beklagten, welcher Geldprobleme gehabt habe, seit dem Tod seiner Ehefrau F.______ sel. massiv unter Druck gesetzt werde. Es sei das Ziel des Beklagten gewesen, Alleinerbe von E.______ sel. zu werden. Zudem habe der Beklagte regelmässig Zahlungen von mehreren Tausend Franken von E.______ sel. verlangt und mit Heimsuchung gedroht, sollten die Überweisungen nicht umgehend erfolgen.