und Frau J.______, eine ehemalige Nachbarin des Ehepaars [...] sel., wurden am 17. November 2015 vom Gericht als Zeuginnen befragt. Im Anschluss daran erststatteten die Rechtsvertreter ihre Schlussvorträge. | | | Das Kantonsgericht fällte am 18. August 2016 das Urteil. Der Vertreter der klagenden Partei verlangte mit Schreiben vom 25. August 2016 fristgerecht die schriftliche Urteilsbegründung. | | | | | | | | | II. | | | | | | 1. Gerichtsschreiber [...] wurde gemäss Art.