Der Beklagte erstattete mit Eingabe vom 25. Februar 2013 die Klageantwort und reichte seinerseits Beilagen ein. | | | An der mündlichen Hauptverhandlung vom 26. September 2013 waren für die Klägerin deren Rechtsvertreter und G.______ sowie für den Beklagten dessen Rechtsvertreter anwesend. | | | Nachdem das Departement Finanzen und Gesundheit [...] Frau H.______ und Frau I.______, damalige Mitarbeiterinnen des Kantonsspitals [...], betreffend E.______ für das vorliegende Verfahren vom Berufsgeheimnis entbunden hatte, nahm Frau I.______ zu Fragen des Gerichts schriftlich Stellung. Frau H.______ und Frau J.___