] und den Kaufvertrag zwischen dem Beklagten und Dritten, inklusive der hypothekarischen Belastung der Liegenschaft. Diesen Editionsbegehren hat das Gericht am 27. August 2012 stattgegeben und die entsprechenden Unterlagen von der [...], der [...] und dem Grundbuchamt [...] eingeholt. | | | Am 12. November 2012 reichte die Klägerin eine aufgrund der erfüllten Editionsbegehren angepasste Klagebegründung ein. Der Beklagte erstattete mit Eingabe vom 25. Februar 2013 die Klageantwort und reichte seinerseits Beilagen ein.