Das Kantonsgericht zieht in Betracht: | | | | | | | | | I. | | | | | | Mit Eingabe vom 17. August 2012 machte die Klägerin ihre Klage beim Kantonsgericht Glarus anhängig und reichte die Klagebewilligung vom 16. Mai 2012 des Vermittleramtes [...] ein. Zugleich reichte sie Beilagen ein und stellte ein Editionsbegehren. Das Editionsbegehren umfasste Kontobelege von E.______, die Anmeldung des Erbgangs der Liegenschaft Nr. [...] im Grundbuch [...] und den Kaufvertrag zwischen dem Beklagten und Dritten, inklusive der hypothekarischen Belastung der Liegenschaft.