Dass die Gült auf den Gütern in [...] jemals rechtsgenüglich neu errichtet wurde, hat die Klägerin jedenfalls nicht belegt. Denkbar wäre der Beweis der Errichtung mittels des Instituts der Unvordenklichkeit der Ausübung (vgl. zu diesem Begriff BGE 74 I 41 E. 3). | ||||||||||||||| | Ob zwischen den damaligen Eigentümern der Liegenschaften und der Kirchgemeinde [...] eine Verpflichtung obligatorischer Natur bezüglich der Öllieferung bestand, braucht vorliegend nicht geprüft zu werden. Es ist denkbar, dass eine solche zur eingangs zitierten Bemerkung im Grundbuch [...] geführt hat (vgl. vorstehend III. Ziffer 1).