Im folgenden Jahr erliess die Landsgemeinde das Gesetz über die Errichtung neuer Pfandbriefe (nachfolgend: Gesetz von 1842) und beschloss die Einführung von nach Tagwen (Ortsgemeinden) geführten Liegenschaftsverzeichnissen bzw. Grundbüchern. Die Bereinigung des Hypothekarwesens erfolgte in den Jahren 1842-1849. Nach Aufnahme der Liegenschaftsverzeichnisse wurden alle Gläubiger von Pfandrechten, "welcher Natur sie immer sein mögen", durch öffentliche Ausschreibung aufgerufen, sich bei der dafür eingesetzten Pfandrevisionskommission zu melden. Wurden die geltend gemachten Pfandrechte vom Schuldner bestritten, kam es zu einem Bereinigungsverfahren.