| ||||||||||||||| | Anno 1841 beschloss die Landsgemeinde, das Glarner Hypothekarwesen grundlegend zu revidieren und ein Hypothekargesetz zu erlassen. Ziel war einerseits, "den bisherigen verwahrlosten Zustand des Hypothekarwesens durchgreifend und bleibend zu bereinigen und andererseits eine sichere Grundlage für die Zukunft zu erhalten" (Memorial für die ordentliche Landsgemeinde des Jahres 1842, Beilage Nro. VII. S. 1). Im folgenden Jahr erliess die Landsgemeinde das Gesetz über die Errichtung neuer Pfandbriefe (nachfolgend: Gesetz von 1842) und beschloss die Einführung von nach Tagwen (Ortsgemeinden) geführten Liegenschaftsverzeichnissen bzw. Grundbüchern.