Die neuere Zeit, S. 79 f.). Die Gülten verloren im Kanton Glarus nach und nach an Bedeutung, da im 16. Jahrhundert eine neue, auf Grundlage der Gülten entstandene, den damaligen Bedürfnissen jedoch eher entsprechende Art der Pfandverschreibung, der sogenannte "Zinsbrief", eingeführt wurde (vgl. Peter Schmid, a. a. O., S. 32 ff.). Die noch verbleibenden (älteren) Gülten wurden von Rechts wegen gleich den Zinsbriefen behandelt (vgl. Johann Jakob Blumer, Die neuere Zeit, a. a. O., S. 85). Ende des 17. Jahrhunderts hatten die Zinsbriefe das Institut der Gült offenbar vollständig verdrängt (vgl. Peter Schmid, a. a. O., S. 40).