| ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | II. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | Auf die ausführliche Wiedergabe der Parteivorbringen wird verzichtet und diesbezüglich auf die Akten und das Handprotokoll des Gerichtsschreibers sowie die Eingaben der Parteien verwiesen. Soweit notwendig wird jedoch in den folgenden Erwägungen darauf eingegangen. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | III. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | 1. Im Jahre 1357 tötete angeblich Konrad Müller aus Niederurnen den Heinrich Stucki.