Nachdem im Sühneverfahren vor dem Grundbuchamt keine Einigung erzielt werden konnte, reichte die Klägerin am 28. Juni 2011 beim Vermittleramt [...] ein Schlichtungsgesuch ein. Nach erfolglosem Schlichtungsversuch stellte das Vermittleramt [...] der Klägerin am 18. August 2011 die Klagebewilligung aus. Am 18. November 2011 reichte die Klägerin eine begründete Klageschrift samt Beilagen beim Kantonsgericht des Kantons Glarus ein und stellte vorstehend genannte Rechtsbegehren. Auf Aufforderung des Kantonsgerichts reichte der Rechtsvertreter des Beklagten am 29. Dezember 2011 seine Stellungnahme samt Beilagen ein.