Der Präsident zieht in Betracht: | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | I. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | Im Rahmen der Einführung des eidgenössischen Grundbuches für die (damalige) Ortsgemeinde [...] ersuchte die klagende Partei (nachfolgend: Klägerin) am 23. Juni 2010 das Grundbuchamt [...], die im alten Grundbuch [...] auf der Folie [...] unter der Rubrik Bemerkungen aufgeführte "Beschwerde" in das eidgenössische Grundbuch zu übertragen. Nachdem das Grundbuchamt diesbezüglich ein Formular "Anmeldung Grundlast" vorbereitet hatte, reichte die Klägerin dieses am 27. Juli 2010 unterzeichnet beim Grundbuchamt ein.