321e OR erfüllt (vgl. Ziffer 27 vorstehend). Die vorliegend relevanten Kreditengagements wurden nicht von der Décharge-Erteilung der Jahre 2005 und 2006 erfasst, womit die Schadenersatzansprüche auch nicht untergegangen sind (vgl. Ziffer 29 vorstehend). Reduktionsgründe bei der Schadenersatzbemessung sind gemäss Ziffer 31 vorstehend zu berücksichtigen. Die Schadenersatzansprüche der Klägerin sind nicht verjährt (vgl. Ziffer 32 vorstehend). Zudem ist die von den Beklagten 1 – 5, 7 und 8 erklärte Eventualverrechnung abzuweisen (vgl. Ziffer 33 vorstehend). In Anbetracht aller Umstände sind die Beklagten 1 – 9 somit unter solidarischer Haftung gemäss Art.