Die Gerichtskosten werden zu 8/10 der Klägerin und zu 2/10 der Beklagten 9 auferlegt und von ihnen bezogen. 15. Die Klägerin wird verpflichtet, der Beklagten 9 eine reduzierte Parteientschädi-gung von CHF 9'000.— zu bezahlen. sowie für die Hauptklage und die beiden Widerklagen: 17. Schriftliche Mitteilung an: [...] Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. |