In Anbetracht aller Umstände sind die Beklagten 1 – 9 somit unter solidarischer Haftung gemäss Art. 759 Abs. 1 OR zu verpflichten, der Klägerin die in der Tabelle von Ziffer 31 vorstehend aufgeführten und aufgeteilten Schadensbeträge zu bezahlen. Beim Beklagten 6, F.______, hat der Betrag von CHF 955.85 als verrechnet zu gelten (vgl. Ziffer 34 vorstehend), womit dieser zu verpflichten ist, nunmehr Schadenersatz von CHF 2'034'439.15 (CHF 2'035'395.— - CHF 955.85) und EUR 39'030.— zu bezahlen. Es ist vorzumerken, dass das Rechtsbegehren in der Hauptsache eine Teilklage darstellt.