2 OR und Art. 138 Abs. 1 OR; Gericke/Waller, Basler Kommentar Obligationenrecht II, 4. Auflage, Basel 2012, N. 2 zu Art. 760 OR). Die erste, vorliegend relevante Kreditvergabe erfolgte mit Abschluss des Rahmenkreditvertrages am 1. Juli 2005 mit der S.______AG (vgl. Ziffer 17.2.2 vorstehend). Sämtliche weiteren, vorliegend relevanten Kreditvergaben, erfolgten später. Nachdem die Vermittlungsverhandlung am 27. Mai 2010 und damit noch innerhalb der Frist von fünf Jahren seit Abschluss des ersten, vorliegend relevanten Rahmenkreditvertrages, stattfand, wurde die Verjährung hinsichtlich der Forderungen aufgrund sämtlicher vorliegend relevanter Kreditvergaben unterbrochen.