, C.______, D.______ und E.______, je ein Verschulden von 5 %, berechnet vom Gesamtschaden, zu. Der Beklagten 9, I.______, als externe Revisionsstelle, rechnet das Gericht ein Verschulden von 30 %, berechnet vom Gesamtschaden, zu. Der Geschäftsleitung ist ein Verschulden von insgesamt 40 %, berechnet vom Gesamtschaden, zuzurechnen. Unter Berücksichtigung der den einzelnen Mitgliedern zuzurechnenden Pflichtverletzungen (Verteilschlüssel gemäss Ziffer 17.2.2 vorstehend) sind diese 40 % wie folgt aufzuteilen: auf den Beklagten 6, F.______, rund 15 % (36.0 % * 40 %), auf den Beklagten 7, G.______, rund 15 % (38.4 % * 40 %) und auf den Beklagten 8, H.______, rund 10 % (25.6 % * 40 %).