darauf zu behaften. Der vorliegend gemäss dem vorstehend aufgezeigten Schlüssel auf die Beklagten 1 – 9 aufzuteilende Schaden beläuft sich somit auf CHF 33'923'248.48 und EUR 650'507.—. In Anbetracht aller Umstände rechtfertigt es sich, dem Bankrat sowie der externen Revisionsstelle ein Verschulden von je 30 % an der gesamten Schadenssumme von CHF 33'923'248.— und von EUR 650'507.— zuzurechnen. Beim Bankrat rechnet das Gericht dem Beklagten 1, A.______ als Präsident, ein Verschulden von 10 %, berechnet vom Gesamtschaden, sowie den Beklagten 2 – 5, B.______, C.______, D.______ und E.______, je ein Verschulden von 5 %, berechnet vom Gesamtschaden, zu.