Auch wenn von insgesamt 80 Landräten zur damaligen Zeit drei im Bankrat vertreten waren, kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit eine Mehrheit des Landrates umfassende Sachkenntnis zum Geschäftsgang und zu der Lage der Bank gehabt hätte. Davon, dass der Kanton mit der Décharge-Erteilung sämtliche Geschäftsvorgänge der Bank mit Wissen und Wollen genehmigt hätte, kann deshalb nicht die Rede sein, zumal die Bankprüfungskommission und der Landrat wohl Kenntnis von der eingeschlagenen Wachstumsstrategie und auch vom markanten Zuwachs an ungedeckten Krediten an Firmenkunden gehabt haben mögen, nicht jedoch Kenntnis davon hatten und auch nicht davon Kenntnis hätten haben müssen,