Grundlage der Entlastungsbeschlüsse des Landrates waren grundsätzlich die Geschäftsberichte der Bank und die relativ knappen Berichte des Regierungsrates an den Landrat. Zudem war an der jeweiligen Sitzung des Landrates jeweils der Bankpräsident anwesend, auch zur Beantwortung allfälliger Fragen. Wesentlich weiter gehende Informationsgrundlagen hatte die Mehrheit der entscheidenden Landräte aber grundsätzlich nicht. Auch wenn von insgesamt 80 Landräten zur damaligen Zeit drei im Bankrat vertreten waren, kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit eine Mehrheit des Landrates umfassende Sachkenntnis zum Geschäftsgang und zu der Lage der Bank gehabt hätte.