auf diese wird genau geschaut, und das Risiko, wie erwähnt, genau geprüft.“ Gerichtsnotorisch ist, dass der Landrat für das Jahr 2007 den Bankorganen die Entlastung verweigert hat. Wohl hat der Landrat den Bankorganen für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 Entlastung erteilt, wobei die Geschäftsberichte und Rechnungen der Klägerin von der landrätlichen Bankenprüfungskommission offenbar vorberaten worden waren. Grundlage der Entlastungsbeschlüsse des Landrates waren grundsätzlich die Geschäftsberichte der Bank und die relativ knappen Berichte des Regierungsrates an den Landrat.