321e Abs. 2 OR erneut bei der Schadenersatzbemessung zu berücksichtigen (Rehbinder/Stöckli, Berner Kommentar Obligationenrecht, N. 19 zu Art. 321e OR; Portmann, Basler Kommentar Obligationenrecht I, 4. Auflage, Basel 2007, N. 1 ff. zu Art. 321e OR). Vorliegend kann hinsichtlich des Schadens und der Sorgfaltspflichtverletzung grundsätzlich auf die Ausführungen zu Art. 754 OR verwiesen werden (Ziffer 16 vorstehend). Dabei ist zu beachten, dass sowohl der Beklagte 6, der Beklagte 7 als auch der Beklagte 8 über gute Ausbildungen sowie Fachkenntnisse und Erfahrung in Bankbelangen verfügten.