Diese Steigerung ist durch erfolgreiche Akquisition von Kreditgeschäften, vor allem auch Ausserrayongeschäften, begründet.“ Dass diesen Kreditgeschäften, welche zu einer solch starken Steigerung der Position „Forderungen gegenüber Kunden“ geführt hatten, aber unverhältnismässig hohe Ausfallrisiken anhaften könnten, hat sie übersehen. Wohl konnte von der Beklagten 9 nicht verlangt werden, dass sie bei ihren Prüfungen jedes einzelne Kreditengagement und damit das Tagesgeschäft der Geschäftsleitung überprüft.