Zudem stehen einzelne Engagements in einem Missverhältnis zur Ertragslage der Bank. Daraus schliessen wir, dass ein erheblicher Teil des Wachstums der Bank durch das Eingehen von Engagements mit erhöhten Risiken erzielt wurde. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die gefährdeten Forderungen ausserhalb des Kantonsgebietes nicht einen Verstoss gegen Art. 3 Abs. 2 des Kantonalbankgesetzes [Anm.: keine besonderen Risiken ausserhalb des primären Geschäftsgebietes] darstellen. …. Der gegenüber dem 30. Juni 2007 ermittelte zusätzliche Wertberichtigungsbedarf aus den von uns geprüften Engangements beläuft sich per Prüfungsende auf CHF 15 Mio. ….