Schliesslich seien weder Wertberichtigungen notwendig noch sei sie auf Sachverhalte gestossen, welche Massnahmen seitens der Bankenkommission erfordern würden. Den Bericht über diese Prüfung legte sie am 3. Januar 2007 vor. Diese Aussagen der Beklagten 9 trafen jedoch in keiner Art und Weise zu und sind vorliegend klar widerlegt. Erst im Frühjahr 2007, nur wenige Wochen danach, bei der Risikoanalyse für die Prüfung der Jahresrechnung 2007, wurde die Beklagte 9 plötzlich der prekären Risikosituation im Bereich Kreditengagements Geschäftskunden gewahr.