Einzelne Feststellungen sind mit der Geschäftsleitung besprochen und dem Bankrat in einem Management Letter datiert vom 3. Januar 2007 mitgeteilt worden. …. Anlässlich unserer Schwerpunktprüfung sind wir auf keine Sachverhalte gestossen, welche Massnahmen seitens der Bankenkommission erfordern würden.“ Noch im September 2006 prüfte somit die Beklagte 9 sogar in einer vertieften Prüfung, ob die Bank bei ihren eingegangenen Kreditengagements die regulatorischen Anforderungen und damit auch die Bestimmungen des Kantonalbankgesetzes eingehalten hat, was sie vorbehaltlos bejahte.