21 BankV [Anm.: Risikoverteilung] eingehalten werden; · die Kreditdossiers einwandfrei geführt und die Kredite angemessen dokumentiert sind. …. Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zum Schluss, dass · die Aufbau- und Ablauforganisation angemessen ist und den Grundsätzen der internen Kontrolle und der Funktionentrennung nachgekommen wird. · die Bewertung der geprüften Kredite angemessen ist, d.h. keine Wertberichtigungen benötigen; · den regulatorischen Anforderungen entsprechend nachgekommen wird. Einzelne Feststellungen sind mit der Geschäftsleitung besprochen und dem Bankrat in einem Management Letter datiert vom 3. Januar 2007 mitgeteilt worden.