So schrieb die Beklagte 9 auch in den Berichten über die Aufsichtsprüfung an den Bankrat über die Geschäftsjahr 2005 vom 15. Dezember 2005 und über die Periode vom 1. Oktober 2005 bis 30. September 2006 im Bericht vom 3. Januar 2007 wiederum, dass die Bank unverändert eine vorsichtige Risikopolitik betreibe, keine unverhältnismässigen Risiken eingehe und dass Risiken adäquat gesteuert würden. Im September 2006, mit Bericht am 3. Januar 2007, als ein Grossteil der vorliegend massgebenden, stark risikobehafteten Ausserrayonkredite (vgl. Ziffer 17.2.2 vorstehend), bereits gesprochen waren, führte die Beklagte 9 bei der Bank eine Schwerpunktprüfung