Zwischenrevision im Bereich Kreditmanagement vom November 2005 und wiederholt im Bericht vom 27. April 2006 über die Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2005 erkannte die Beklagte 9 erstmals, dass die Bank ausserhalb des angrenzenden Wirtschaftsraums bedeutende Kreditengagements eingegangen war, was tendenziell ein höheres Risiko bedeute. Diese Feststellungen beunruhigten die Beklagte 9 jedoch offensichtlich nicht. Sie veranlasste die Beklagte 9 auch nicht, künftig ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Ausserrayon-Kreditengagements der Bank zu haben.