Im Bericht über die Aufsichtsprüfung an den Bankrat über das Geschäftsjahr 2004 vom 23. Dezember 2004 schrieb die Beklagte 9: „Die Bank betreibt unverändert eine vorsichtige Risikopolitik. Sie geht insgesamt keine unverhältnismässigen Risiken ein. Die zur Identifikation, Messung, Steuerung, Überwachung und Reporting der Risiken eingesetzten Verfahren sind zweckmässig ausgestaltet und entsprechen der Geschäftstätigkeit der Bank. …. Wir sind der Ansicht, dass das Risikomanagement zweckmässig organisiert ist und die bestehenden Risiken adäquat überwacht und gesteuert werden. Das Risk Reporting an die Geschäftsleitung und an den Bankrat erachten wir als angemessen….“ Im Management Letter zur