Die quantitative Analyse beinhaltet dabei, falls anwendbar, pro Risikoart namentlich folgende Elemente: · quantitative Angabe der eingegangenen Risiken aufgrund einer Marktbewertung; · „value-at-risk“; · Verhältnismässigkeit und Einhaltung von Limiten; · Ergebnisse von Stresstests; · erwartete Verluste; · Eckwerte zu den Wertberichtigungen und Rückstellungen.“ Bei der Aufsichtsprüfung durch die bankengesetzliche Revisionsstelle ist somit der Bereich „Risiko“ zentral und ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.