was folgt: „ Die Prüfgesellschaft hält die Ergebnisse ihrer Analyse der Risikolage im Sinne einer Zusammenfassung fest. Sie nimmt Stellung zur Angemessenheit der Identifikation, Messung, Bewirtschaftung und Überwachung der Risiken durch das Institut. …. Die Prüfgesellschaft hält hier auch fest, ob aus ihrer Sicht Massnahmen der Bankenkommission notwendig sind oder nicht.“ Zur Risikolage bestimmt EBK-RS 05/2 was folgt: „Die Prüfgesellschaft beurteilt die Entwicklung der Risikoexposition des Instituts in den als wesentlich identifizierten Risikokategorien….