Eine grosse Bedeutung kommt in der Aufsichtspraxis den Rundschreiben der Eidgenössischen Bankenkommission zu. Darin legt die Aufsichtsbehörde dar, wie sie das Bankengesetz und weitere Finanzmarktgesetze anwendet. Die Verletzung von Vorgaben eines solchen Rundschreibens kann einer haftungsbegründenden Pflichtverletzung gleichkommen (Bertschinger, Basler Kommentar Bankengesetz, 2. Auflage, Basel 2013, N. 18 zu Art. 39 BankG). Die Klägerin wirft der Beklagten 9, I.______, als bankengesetzliche externe Revisionsstelle vor, die Verletzung von Art. 3 aKBG (Verbot besonderer Risiken bei Ausserrayongeschäften) und den markant höheren Wertberichtigungsbedarf zu spät erkannt zu haben.